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Finanzierung der Leistungen für Palliativpatienten


Die Finanzierung der Leistungen für Palliativpatienten hat sich durch die Reform der Pflegeversicherung und die Einführung einer Palliativnomenklatur geändert.

Omega 90 hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.



1) Eine Person mit titre de soins palliatifs hat Recht auf:

a) Pauschale für die Palliativpflege der Pflegeversicherung für die actes essentiels de la vie (AEV): 780 Minuten/Woche
b) Andere Zusatzleistungen der Pflegeversicherung laut Katalog
c) Palliativpauschale der CNS: 735 Minuten/Woche (Alters- und Pflegeheim) bzw. 826 Minuten/Woche (ambulante Pflege)

2) Wer übernimmt welche Kosten?

Pauschale für die Palliativpflege (Pflegeversicherung)

Am 1. Januar 2018 trat die neue Pflegeversicherung in Kraft mit einer Pauschale für die Palliativpflege (forfait soins palliatifs) von 780 Minuten pro Woche für die actes essentiels de la vie. Eine Person am Lebensende wird nicht von der administration d’évaluation et de contrôle (AEC) evaluiert, aber der gesamte Leistungskatalog der Pflegeversicherung steht diesen Personen zur Verfügung, mit Ausnahme der baulichen Veränderungen ihrer Wohnung.

Eine Person, die bereits Anrecht auf Geldleistungen hatte behält diese auch nachdem sie Recht auf Palliativpflege erhält (Art 354, al.5).

Bedingungen und Modalitäten für die Rückerstattung von technischen Hilfen durch die Pflegeversicherung für Palliativpatienten: Liste der erstattbaren technischen Hilfen (im Anhang II).

Pauschale für die Palliativpflege (CNS)

Am 1. Januar 2017 trat die Palliativnomenklatur in Kraft.

Bei Patienten mit einem Titre de soins palliatifs können folgende Pauschalen abgerechnet werden:
  • Alters- und Pflegeheime: 116,16€/Bewohner/Tag (105 Minuten aufgeteilt in 90 Minuten Krankenpflege und 15 Minuten Physiotherapie) = 735 Minuten/Woche
  • Ambulante Krankenpflege: 130,10€/Bewohner/Tag (118 Minuten aufgeteilt in 103 Minuten Krankenpflege und 15 Minuten Physiotherapie) = 826 Minuten/Woche
Die palliative Pflegepauschale beinhaltet:
  • Sämtliche Krankenpflegeakte, ausser den actes essentiels de la vie (AEV), die seit dem 1. Januar 2018 mit der Pflegeversicherung über die Pauschale für Palliativpflege von 780 Minuten abgerechnet werden
  • Kommunikation betreffend den Empfänger, mit dem Empfänger, administrative Angelegenheiten und Koordinierung durch das Pflegepersonal, sowie Bereitschaftszeit,
  • Sämtliche Physiotherapeutenakte der Nomenklatur,
  • Fahrzeit in der ambulanten Krankenpflege,
  • Apparat- und Installationskosten, Sterilisationskosten von wiederverwendbaren Instrumenten, Schutz oder Hygienematerial, sowie jedes andere Kleinmaterial,
  • Perfusor, Infusionsbesteck und Zubehör, Spritzen, Kompressen, Nadeln, Lanzetten, Verbandsets, Sondierungssets und alle weiteren notwendigen Vorrichtungen zur Ausführung der Pflege
3) Wie bekommt der Patient einen Titre de soins palliatifs?

Der Arzt
  • füllt eine Déclaration en vue de l’obtention de soins palliatifs aus, bestehend aus
    • einem administrativen Teil
    • einem medizinischen Teil
  • sendet den von ihm und vom Patient (oder seinem legalen Vertreter) unterschriebenen Antrag an den Contrôle médical de la sécurité sociale
Der Contrôle médical de la sécurité sociale validiert die ärztliche Deklaration und sendet sie innerhalb von 3 Tagen an die Gesundheitskasse (CNS).

Das Recht auf Palliativpflege dauert 35 Tage. Eine Verlängerung muss 3 Tage vor Ablauf der 35 Tage vom Arzt eingereicht werden (Verlängerungsformular).

Arzt und Patient werden schriftlich von der CNS informiert. Der Arzt erhält zusammen mit dem Titre de soins palliatifs das Carnet de soins und stellt ihn allen Leistungserbringern zur Verfügung. Das  Carnet de soins ist ein Instrument zur Verbindung, Kommunikation und Koordinierung der einzelnen Leistungserbringer, und bleibt beim Patienten.

Nach dem Tod des Patienten sendet der Arzt das Carnet de soins an den Direktor der Gesundheitsdirektion zwecks Archivierung.