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Informatiounsowend Palliativgesetz & Patienteverfügung, Euthanasiegesetz & Bestëmmungen zum Liewensenn


19:30 Auer, Centre Culturel Al Schmelz (Rue Collart, Steinfort)
DER WILLE DES MENSCHEN AM LEBENSENDE

Am 1. April 2009 traten in Luxemburg das Gesetz betreffend die Palliativpflege, die Patientenverfügung und den Begleit-
urlaub sowie das Gesetz über die Euthanasie und den assistierten Suizid in Kraft.

Beide Gesetze geben die Möglichkeit, seinen Willen zum Lebensende, im Rahmen von gewissen Bedingungen, im Voraus schriftlich festzuhalten.
Für viele Menschen ist der Unterschied zwischen „Palliative Care“ und „Euthanasie“ unklar, das Gleiche trifft auf die beiden oben genannten Dokumente zur Willensäusserung zu.

Im April 2019 haben die Ministerien für Familie und Gesundheit eine neue Broschüre veröffentlicht, welches beide Dokumente beinhaltet.

Dir hutt eng Fro zu deem Thema?
Kommt a stellt se!