Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung zu Schulungen, Thementagen, Seminaren, Kolloquien und Kongressen
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung von Omega 90 erfolgt direkt online über die Website von Omega 90.
Nach dem Absenden Ihrer Online-Anmeldung erhalten Sie so schnell wie möglich eine Bestätigungs-E-Mail. Ihre Anmeldung gilt als endgültig, wenn innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Bestätigung keine Einwände Ihrerseits erhoben werden.
Jede Annullierung muss Omega 90 schriftlich mitgeteilt werden.
Für jede Annullierung, die mehr als 30 Werktage vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt wird, behält sich Omega 90 das Recht vor, eine Stornogebühr in Höhe von 25 % der Anmeldegebühren einzubehalten.
Für verspätete Annullierungen, die weniger als 30 Werktage vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden, betragen die Stornogebühren 100 % der Anmeldegebühren.
Dieses Prinzip gilt auch für nicht mitgeteilte Annullierungen.
Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn aufgrund einer Krankheit des Teilnehmers oder eines nahen Angehörigen und nach Vorlage eines ärztlichen Attests werden Verwaltungskosten in Höhe von 25 % der Anmeldegebühren berechnet.
Für alle Veranstaltungen kann eine angemeldete Person vor Beginn der Veranstaltung kostenlos durch eine andere Person ersetzt werden.
2. Absage einer Veranstaltung durch Omega 90
Omega 90 behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung aufgrund einer unzureichenden Teilnehmerzahl abzusagen. Die angemeldeten Teilnehmer werden umgehend von der Absage in Kenntnis gesetzt.
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Omega 90 eine Veranstaltung kurzfristig absagen muss – z. B. im Krankheitsfall eines Dozenten.
In beiden Fällen werden die bereits gezahlten Teilnahmegebühren vollständig erstattet.
3. Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate
Für jede Schulung erhalten die Teilnehmer am Ende eine Teilnahmebescheinigung, die den Namen der Schulung, das Datum und die Dauer sowie den Namen der/des Dozenten enthält.
Für zertifizierte Schulungen hat der Teilnehmer nach erfolgreicher Bearbeitung der schriftlichen Aufgaben, die integraler Bestandteil der Schulung sind, Anspruch auf das entsprechende Zertifikat.
SPEZIFISCHE BEDINGUNGEN
Erste Ausbildungsstufe: Annäherung an Palliative Care und Begleitung am Lebensende gemäß der großherzlichen Verordnung vom 8. Februar 2019 über die Organisation von Schulungen in Palliative Care und Begleitung am Lebensende für Ärzte, andere Gesundheitsberufe und Betreuungspersonal in Altenpflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflege.
Die Sensibilisierungsschulung umfasst 40 Unterrichtseinheiten und wird auf Luxemburgisch oder Französisch mit einer Online-Dokumentation auf Deutsch oder Französisch angeboten.
Die Schulung findet in den Räumlichkeiten von Omega 90 statt.
Weitere Informationen zu den Inhalten finden Sie im Schulungskonzept.
Ein Teilnehmer, der am ersten Schulungstag nicht anwesend ist, wird von der Schulung ausgeschlossen. Die Gebühren sind gemäß den allgemeinen Bedingungen zu zahlen.
Ein Teilnehmer, der zwischen 4 und 8 Unterrichtseinheiten verpasst, kann an der abschließenden Wissensüberprüfung der ursprünglichen Schulung teilnehmen, muss jedoch die verpassten Unterrichtseinheiten mit einer späteren Gruppe nachholen. Der Teilnehmer wird kontaktiert, um die Nachholtermine zu organisieren.
Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Unterrichtseinheiten wird der Teilnehmer von der Schulung ausgeschlossen. Die Gebühren sind gemäß den allgemeinen Bedingungen zu zahlen. Der Teilnehmer kann sich jederzeit erneut anmelden, sofern Plätze verfügbar sind, muss jedoch erneut die Anmeldegebühren entrichten.
Zweite Ausbildungsstufe: Allgemeine Palliative Care und Begleitung am Lebensende gemäß der großherzlichen Verordnung vom 8. Februar 2019 über die Organisation von Schulungen in Palliative Care und Begleitung am Lebensende für Ärzte, andere Gesundheitsberufe und Betreuungspersonal in Altenpflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflege.
Diese Schulung mit einer Dauer von 200 Unterrichtseinheiten richtet sich an alle interessierten Fachkräfte, sofern sie das Zertifikat der ersten Ausbildungsstufe oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung besitzen. Die Anmeldung zu dieser Schulung muss freiwillig erfolgen. Weitere Informationen zu den Inhalten finden Sie im Schulungskonzept.
Ein Teilnehmer, der am ersten Schulungstag nicht anwesend ist, wird von der Schulung ausgeschlossen. Die Gebühren sind gemäß den allgemeinen Bedingungen zu zahlen.
Modul 1 und Modul 2 bilden die Grundlage der Schulung – sowohl inhaltlich als auch im Hinblick auf die persönliche Entwicklung, die palliative Haltung und die Gruppendynamik. Ab dem ersten Schulungstag bauen die Inhalte aufeinander auf.
Das Fehlen bei den ersten beiden Modulen führt zum Ausschluss aus der Schulung.
Nach Abschluss des zweiten Moduls können verpasste Unterrichtseinheiten mit einer späteren Gruppe nachgeholt werden.
Das Fehlen am obligatorischen Wochenendseminar erlaubt die Fortsetzung der Schulung (Modul 3 und 4) mit der eigenen Gruppe, jedoch muss das Wochenendseminar mit einer späteren Gruppe nachgeholt werden.
Diese vertiefende Ausbildung besteht seit 1993. Aufgrund der großherzoglichen Verordnung über Schulungen in Palliative Care wurde die Stundenzahl auf 200 Unterrichtseinheiten angepasst. Das Zertifikat trägt die Bezeichnung „Zertifikat für allgemeine Palliativve Care und Begleitung am Lebensende“.
Das Zertifikat wird nur ausgestellt, wenn alle fünf Module und die Abschlussarbeit erfolgreich abgeschlossen wurden und die Anforderungen an Wissen und persönliche Beteiligung während der Schulung erfüllt sind.
Dritte Ausbildungsstufe: Spezialisierte Palliative Care und Begleitung am Lebensende gemäß der großherzlichen Verordnung vom 8. Februar 2019 über die Organisation von Schulungen in Palliative Care und Begleitung am Lebensende für Ärzte, andere Gesundheitsberufe und Betreuungspersonal in Altenpflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflege.
Die Spezialisierungsausbildung umfasst 250 Unterrichtseinheiten. Das Schulungskonzept enthält weitere Informationen über die allgemeinen Rahmenbedingungen und die geplanten Module sowie die allgemeinen Ziele.
Um an den Modulen der Spezialisierungsausbildung teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer im Besitz des Zertifikats der zweiten Ausbildungsstufe (Allgemeine Palliative Care und Begleitung am Lebensende) sein.
Einige Kurse, die zum Zertifikat „Spezialisierte Palliative Care“ führen, stehen auch Personen mit einem Zertifikat der ersten Stufe offen. Dazu gehören:
- Basiskurs Aromatherapie
- Basiskurs Basale Stimulation
- Kurs zur nonverbalen Kommunikation
Teilnehmer ohne Zertifikat in allgemeiner Palliative Care können jedoch zu keinem Zeitpunkt eine Anerkennung dieser Module für das spezialisierte Zertifikat beanspruchen.
Besondere Bedingungen für die verschiedenen Ausbildungsstufen
Personen mit einem ausländischen Zertifikat in Palliative Care der Stufe 1, 2 oder 3 können die Anerkennung ihres Zertifikats durch Omega 90 gemäß den mit dem Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen vereinbarten Bedingungen beantragen.
Der Antrag muss klar formuliert sein und eine Kopie des Zertifikats, die Anzahl der absolvierten Stunden sowie genaue Inhalte der absolvierten Schulung enthalten.
Die Anerkennung ist kostenlos und wird wirksam, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden und die – auf eigene Kosten des Antragstellers – erforderlichen Zusatzkurse innerhalb eines Jahres nach Antragstellung abgeschlossen sind.