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Patientenverfügung - Directive anticipée


Begleitheft zum Verfassen Ihrer Patientenverfügung

Broschüre: Mein Wille am Ende des Lebens (erschienen im April 2019)

Diese Broschüre behandelt den Willen einer Person unter dem Aspekt der drei verschiedenen Gesetze und enthält sowohl das Formular für die Patientenverfügung (directive anticipée), wie auch das Formular zu den Bestimmungen am Lebensende (dispositions de fin de vie).

Das Formular "Patientenverfügung/directive anticipée" von Omega 90 wird weiterhin gültig bleiben, sofern es ausgefüllt, datiert und unterschrieben ist.

Omega 90 stellt ab sofort auch das neue Formular zur Verfügung: "Mein Wille am Ende des Lebens."

Mein Wille am Ende des Lebens

Ma volonté en fin de vie

A minha vontade em fim de vida

My will at the end of life


Patientenverfügung laut Gesetz vom 16. März 2009, betreffend die Palliativpflege, die Patientenverfügung (directive anticipée) und den Begleiturlaub

Die Patientenverfügung ist die schriftliche und unterschriebene Willenserklärung eines Menschen für den Fall, dass er im Rahmen einer schweren und unheilbaren Krankheit, unabhängig ihrer Ursache, an seinem Lebensende einwilligungsunfähig wird. Die meisten Menschen, die eine Patientenverfügung erstellen, befürchten einer ungewollten medizinischen Behandlung wehrlos ausgeliefert zu sein, besonders in der Endphase ihres Lebens. Dies gilt besonders, wenn ärztliche Entscheidungen getroffen werden müssen, ob lebensverlängernde Maßnahmen fortgesetzt, unterlassen oder abgebrochen werden sollen.

Die Patientenverfügung tritt erst dann in Kraft, wenn die Person, die sie geschrieben hat,
  • sich in einer fortgeschrittenen oder der Endphase einer schweren und unheilbaren Erkrankung befindet
UND
  • sich nicht mehr ausdrücken kann.
Anleitung zum Schreiben einer Patientenverfügung

Bevor Sie Ihre Patientenverfügung verfassen, ist anzuraten, dass Sie mit Ihrem Arzt und Ihren Angehörigen darüber reden. Wenn Sie möchten, können Sie sich auch an Omega 90 wenden, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Unser Begleitheft zum Verfassen Ihrer Patientenverfügung kann auch hilfreich sein.

Andere Anhaltspunkte:
  • Überlegen Sie, was am Lebensende für Sie alles wichtig wäre
  • Fragen Sie sich, was diese Wünsche für Ihre nächsten Angehörigen bedeuten würden
  • Nehmen Sie sich die Zeit die Sie brauchen und schreiben Sie Ihre persönlichen Überlegungen nieder
  • Fügen Sie handschriftlich hinzu, dass Sie reiflich über den Inhalt Ihrer Patientenverfügung nachgedacht haben, und das Geschriebene Ihrem freien und aufgeklärten Willen entspricht
  • Geben Sie den oder die Namen der Personen (Vertrauensperson, Hausarzt, Freund,…) an, denen Sie eine Kopie Ihrer Patientenverfügung zu geben gedenken
  • Unterschreiben Sie Ihre Patientenverfügung und geben Sie das Datum und den Ort an. Eine Bestätigung Ihrer Unterschrift ist nicht nötig
  • Fotokopieren Sie Ihre Patientenverfügung so oft Sie sie benötigen
  • Händigen Sie jeder der von Ihnen in der Patientenverfügung bestimmten Personen (Vertrauensperson, Hausarzt, Freund,…) eine Kopie aus
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Original jederzeit leicht zugänglich ist
  • Überprüfen Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig, Sie können sie zu jedem Moment ändern oder vervollständigen. Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig alle 3 bis 5 Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werde, insbesondere nach schwierigen Lebenssituationen, sei dies auf persönlicher, familiärer oder beruflicher Ebene
Es besteht keine Verpflichtung, ein vorgedrucktes Formular zu benutzen. Sie können Ihre Wünsche auch handschriftlich festhalten.