OmegaKaart


Von 2009 bis 2019 gab es ein Dokument zur Patientenverfügung von Omega 90, welches ein Kärtchen im Bankkartenformat enthielt, auf der zu entnehmen war, dass die Person eine Patientenverfügung verfasst hat und wer die Vertrauensperson ist.

In diesem Sinn hat Omega 90 sich entschieden, eine Ausweiskarte (OmegaKaart) herauszugeben, auf dem jede Person die ihren Willen zum Lebensende verfasst hat, dies darauf notieren kann.

Die OmegaKaart enthält die wichtigsten Informationen um den Willen des Menschen am Lebensende ausfindig zu machen und sollte vom Inhaber bei sich getragen werden.

Die Karte beinhaltet:

  • Vorderseite:
    • Name und Vorname des Trägers, sowie seine Matrikelnummer
  • Rückseite:
    • Die Möglichkeit anzukreuzen, welche(s) Dokument(e) zur Willensäußerung der Träger verfasst hat: Patientenverfügung, Advance Care Planning, Bestimmungen zum Lebensende
    • Name und Vorname der Vertrauensperson, sowie deren Telefonnummer und E-Mail Adresse
Die OmegaKaart sollte zusammen mit der CNS-Karte aufbewahrt werden, somit ist gewährleistet, dass er für Arzt und Pflegepersonal einfach zugänglich ist.

Die OmegaKaart ist auf Anfrage bei Omega 90 erhältlich.