Recht auf Palliativpflege

Seit dem 24. Februar 2026 ist es nicht mehr erforderlich, eine Verlängerung der Palliativpflege zu beantragen.
Link zur offiziellen Veröffentlichung:

Seit dem 24. Februar 2026 ist es nicht mehr erforderlich, eine Verlängerung der Palliativpflege zu beantragen.
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