Möglichkeiten seinen Willen bis zum Lebensende auszudrücken

Seit dem 19. März 2019 gibt es in Luxemburg zwei Gesetze zum Lebensende . Beide Gesetze beinhalten die Möglichkeit seinen Willen zum Lebensende, unter gewissen Rahmenbedingen, im Voraus schriftlich festzuhalten. In dieser Konferenz werden Sie über die beiden Gesetze und Ihre Rechte informiert.